Bezuschussungen der Betreuungskosten


Generell wird seit dem 01. 07. 2012 allen Eltern die berufstätig sind und ihr Kind in unserer Kindertagespflegeeinrichtung betreuen lassen möchten, eine finanzielle Unterstützung (Laufende Geldleistungen) durch das Jugendamt Mannheim zugesagt. Diese Unterstützung ist einkommensunabhängig. Ist Ihr Kind zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr, so können im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz auch laufende Geldleistungen ohne jegliche nachweise der Berufstätigkeit übernommen werden. (20 Stunden)

 

Ist ihr Kind im Alter von 1-3 Jahren können pro Betreuungsstunde 7,50 € übernommen werden. Wenn Ihr Kind bereits älter als 3 Jahre ist, wird die Betreuung nur noch mit 6,50€ pro Betreuungsstunde bezuschusst.  Information und Beratung dazu erhalten sie beim Jugendamt.

  

Betreuungskosten


Die Zusammensetzung der Betreuungskosten erklären wir Ihnen gerne auf persönliche Anfrage.